BÜRO LÜNEBURG

Lindenstr. 29
21335 Lüneburg
Tel.: 0 41 31 / 22 33 40
Fax: 04131 / 22 33 420
E-Mail an uns »
Makler Lüneburg

BÜRO HAMBURG

Lilienstraße 8
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 368 812 877
E-Mail an uns »
Makler Hamburg

BÜRO Nordheide

Kirchenstraße 11
21244 Buchholz in der Nordheide
Tel.: 04181 / 93 98 999
E-Mail an uns »
Makler Buchholz

BÜRO Ostsee

Steenbeek 17
23669 Timmendorfer Strand
Tel.: 04502 / 85 98 955
E-Mail an uns »
Makler Ostsee

Region Ostwestfalen-Lippe

Büro Rheda-Wiedenbrück
Klingelbrink 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Tel.: 05242 / 404 40 84
E-Mail an uns »

Büro Herzebrock-Clarholz
Bahnhofstraße 15-17
33442 Herzebrock-Clarholz
Tel.: 05245 / 92 17 808
E-Mail an uns »

Makler Ostwestfalen-Lippe

BÜRO Kassel

Sandershäuser Straße 93a
34123 Kassel
Tel.: 0561 / 473 95 220
E-Mail an uns »
Makler Kassel

Weitere Regionen
ÖFFNUNGSZEITEN

Sie erreichen uns: Mo. – Fr.: von 9.00 – 18.00 Uhr und Sa. und So.: nach Vereinbarung.

Sie erreichen uns: Mo. – Fr.: von 9.00 – 18.00 Uhr und Sa. und So.: nach Vereinbarung.

Lüneburg   04131 / 22 33 40|Hamburg   040 / 368 812 877|Nordheide   04181 / 93 98 999    |Ostsee   04502 / 85 98 955
Rheda-Wiedenbrück  05242 / 4044 084 | Herzebrock-Clarholz   05245 / 92 17 808 | Kassel   0561 / 473 95 220
Partner-Unternehmen 2023

BGH-Urteil: Reservierungsgebühren bei Maklern unwirksam

Die Vereinbarung von Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Immobilienmaklern ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Die Entscheidung betrifft auch Fälle, in denen die Reservierungsgebühr nicht im ursprünglichen Maklervertrag steht, sondern erst später separat vereinbart wurde. Kunden können die gezahlte Reservierungsgebühr also zurückzufordern, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt.

In einem konkreten Fall verlangten Kunden die Rückzahlung einer Reservierungsgebühr, die sie an ein Maklerbüro gezahlt hatten. Das Maklerbüro hatte das gewünschte Haus bis zu einem festgelegten Zeitpunkt exklusiv für die Kunden reserviert und sollte es während dieser Zeit keinen anderen Käufern zeigen. Laut tagesschau.de konnten die Kunden jedoch keine Bank finden, die ihnen den Kauf finanzierte. Der Kaufvertrag kam somit nicht zustande. Sie zogen vor Gericht, um die Reservierungsgebühr zurückzufordern.

Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte das Maklerbüro zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Die Reservierungsvereinbarung sei kein eigenständiger neuer Vertrag, sondern eine ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Ein Reservierungsvertrag benachteilige „die Maklerkunden […] unangemessen und ist daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist“, so der BGH. Aus dem Reservierungsvertrag ergeben sich weder für die Kunden nennenswerte Vorteile, noch müsse das Maklerbüro eine geldwerte Gegenleistung erbringen.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/tageschau.de
© Fotolia

Sie möchten mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Gerne für Sie da!

Wir stehen für Ihre Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Tel.: 0 41 31 / 22 33 40