Lüneburg   04131 / 22 33 40|Hamburg   040 / 368 812 877|Nordheide   04181 / 93 98 999    |Ostsee   04502 / 85 98 955
Rheda-Wiedenbrück  05242 / 4044 084 | Herzebrock-Clarholz   05245 / 92 17 808 | Kassel   0561 / 473 95 220
Partner-Unternehmen 2023

Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
© Photodune

Sie möchten mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Gerne für Sie da!

Wir stehen für Ihre Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Tel.: 0 41 31 / 22 33 40