Lüneburg   04131 / 22 33 40|Hamburg   040 / 368 812 877|Nordheide   04181 / 93 98 999    |Ostsee   04502 / 85 98 955
Rheda-Wiedenbrück  05242 / 4044 084 | Herzebrock-Clarholz   05245 / 92 17 808 | Kassel   0561 / 473 95 220
Partner-Unternehmen 2023

Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
© Fotolia

Sie möchten mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie persönlich und zuverlässig bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Gerne für Sie da!

Wir stehen für Ihre Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Tel.: 0 41 31 / 22 33 40