Kautionsabrechnung bei Auszug: Was Vermieter beachten müssen

Die Rückzahlung der Mietkaution ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Dabei lässt sich mit klaren Regeln, korrekter Abrechnung und guter Kommunikation viel Konflikt vermeiden. Wer als Vermieter rechtssicher und transparent handelt, schützt sich vor unnötigem Aufwand und rechtlichen Risiken.

Fristen für die Rückzahlung

Nach Auszug haben Vermieter grundsätzlich bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution abzurechnen – insbesondere, wenn noch Nebenkosten oder Schäden zu prüfen sind. Eine sofortige Rückzahlung ist nicht verpflichtend, wohl aber eine ordnungsgemäße Abrechnung innerhalb der Frist.

Welche Kosten dürfen einbehalten werden?

Nur tatsächlich entstandene und belegbare Schäden dürfen von der Kaution abgezogen werden – etwa durch Fotos oder Handwerkerrechnungen dokumentiert. Auch ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostennachforderungen zählen dazu. Kleinreparaturen, normale Abnutzung oder pauschale Abschläge sind nicht zulässig.

Teilweise Rückzahlung möglich

Wenn ein Teil der Kaution klar nicht benötigt wird – etwa weil keine Schäden vorliegen, aber noch die Nebenkostenabrechnung aussteht – kann eine Teilrückzahlung erfolgen. Das zeigt Fairness und reduziert Konfliktpotenzial. Wichtig: Die Restkaution muss nach Vorlage der Abrechnung umgehend folgen.

Dokumentation als Absicherung

Ein Übergabeprotokoll mit Fotos, Zählerständen und Unterschriften beider Parteien ist die beste Grundlage. Auch die Übergabe der Schlüssel und eventuell vereinbarte Reparaturen sollten schriftlich festgehalten werden.

Fazit

Eine faire, gut dokumentierte Kautionsabrechnung schützt Vermieter vor rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer professionell und transparent handelt, stärkt das Vertrauen – und sorgt für einen sauberen Abschluss des Mietverhältnisses.

© immonewsfeed

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