Finderlohn sichern – Ihr Hinweis zahlt sich aus
Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll?
Ob die Wohnung der Nachbarn, ein Haus im Bekanntenkreis oder ein Grundstück, das den Eigentümer wechseln möchte – Ihr Hinweis ist für uns wertvoll.
Teilen Sie Ihr Wissen mit uns: Kommt durch Ihren Tipp ein Verkauf zustande, belohnen wir Sie mit einem Finderlohn von bis zu 10.000 €.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- unkomplizierte und schnelle Tippabgabe
- attraktive Tippgeberprovision
- garantierte Auszahlung der Empfehlungsprämie
Nutzen Sie Ihr Netzwerk – wir kümmern uns um den Rest.
So funktioniert's:
Tipp abgeben
Sie geben Ihren Immobilientipp unkompliziert an uns weiter
Bestätigung erhalten
Nach Prüfung bestätigen wir Sie als Tippgeber.
Verkauf durch Profis
Wir vermarkten die Immobilie und finden den passenden Käufer.
Provision sichern
Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie Ihren Finderlohn.
Anzeichen für einen bevorstehenden Verkauf
Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Sache natürlich einfach. Dann haben Sie bereits alle Informationen, die Sie benötigen, um uns Ihren Tipp zu geben.
Aber auch sonst gibt es einige Anzeichen dafür, dass ein Verkauf geplant ist:
- Wenn Sie leere Fenster sehen
- Wenn der Wohnungseigentümer oder Vermieter Ihrer Nachbarwohnung mit einer Vermessung beginnt
- Evtl. informiert Sie Ihr eigener Vermieter über einen geplanten Verkauf
- Wenn ein Haus oder eine Wohnung längere Zeit unbewohnt bleibt
- Wenn ein Briefkasten lange ungeleert bleibt
- Wenn im Winter kein Schnee geräumt wird
Sollten Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen entdecken, fragen Sie einfach den Haus- oder Wohnungsbesitzer oder die Nachbarn. Aber auch wenn Sie keine weiteren Informationen bekommen, können Sie uns ansprechen. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Fragen & Antworten:
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Verkaufstipp mitteilen.
Die Provision richtet sich nach dem Verkaufswert. Kommt es durch Ihren Tipp zu einem Verkauf, erhalten Sie 15 % unserer Maklerprovision als Finderlohn. Schon bei 500.000 € Verkaufspreis warten 4.500 € auf Sie.
Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.
Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.
Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!
Ein Tippgeber in der Immobilienbranche ist eine Privatperson, die einem Immobilienmakler einen Hinweis auf eine zum Verkauf oder zur Vermietung stehende Immobilie gibt, die dem Makler bislang nicht bekannt war. Kommt es aufgrund dieses Hinweises zu einem erfolgreichen Immobilienabschluss, etwa durch einen Notartermin oder eine abgeschlossene Vermietung, erhält der Tippgeber eine vorab vereinbarte Tippgeberprovision.
Der Tippgeber ist dabei nicht aktiv in den Verkaufs- oder Vermietungsprozess eingebunden. Tippgebermodelle gelten daher als attraktive Möglichkeit, mit Immobilienkontakten zusätzliches Einkommen zu erzielen, insbesondere für gut vernetzte Privatpersonen.
Wir freuen uns auf Ihren Tipp!
Rahmenbedingungen
Damit wir Ihren Tipp berücksichtigen können, bitten wir um Beachtung der folgenden
Punkte:
- Die Immobilie oder das Grundstück ist uns bisher noch nicht bekannt.
- Die Immobilie oder das Grundstück wird derzeit nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (z. B. über Online-Portale, Zeitungen oder Verkaufsschilder).
- Die Immobilie oder das Grundstück befindet sich in Deutschland.
- Der Finderlohn wird vor oder bei Abgabe Ihres Hinweises gemeinsam mit uns vereinbart und bestätigt. Er beträgt in der Regel 15% der Verkaufsprovision. Eine nachträgliche Geltendmachung ist leider nicht möglich.
- Hinweise zur eigenen Immobilie oder zur Immobilie von Ehe- bzw. Lebenspartnern
können wir leider nicht vergüten.