Grundbuchauszug – was ist das?
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Für einen Grundbuchauszug muss ein berechtigtes Interesse vorhanden sein, um diesen
beantragen zu können.
Einen Grundbuchauszug können Sie als Privatperson nicht online anfordern.
Für die Beantragung können unterschiedliche Kosten anfallen, entweder 10,- Euro für einen unbeglaubigten Auszug und 20,- Euro für einen beglaubigten Grundbuchauszug.
Sie haben drei Möglichkeiten einen Grundbuchauszug für eine Immobilie anzufordern, vor Ort, bei einem Notar, oder beim Amt.
Grundbuchauszug / Grundbuchauszüge, was ist das?
Ein Grundbuchauszug ist die Abschrift der Eintragungen eines Grundstückes, aus dem Grundbuch. Es gibt auch ein Grundbuchblatt, worin verzeichnet ist:
- der rechtmäßige Eigentümer
- gibt es bestimmte Verfügungsbeschränkungen?
- gibt es Belastungen der Immobilie?
All diese Blätter werden nach Verbänden und Bezirken angeordnet.
Zusammen ergeben sie das Grundbuch. Wenn Sie Einsicht in den Eintrag einer bestimmten Immobilie erlangen wollen, müssen Sie kostenpflichtig einen Grundbuchauszug beantragen.
Grundbuchauszug anfordern, wer darf das?
Grundbuchauszug anfordern, aber wer darf das eigentlich? Einen Auszug des Grundbuches darf nur angefordert werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden ist, da sehr sensible Inhalte im Grundbuch enthalten sind, wie Schulden oder Belastungen eines Grundstückes. Doch wer hat wirklich ein berechtigtes Interesse?
Sie haben eine Berechtigung für die Einsicht:
- wenn Sie der Eigentümer des Grundstückes sind
- wenn Sie die Immobilie als Erbe annehmen möchten.
- wenn Sie die Immobilie gekauft haben.
- wenn Sie als Mieter sicher gehen wollen, dass Ihr Vermieter auch der Besitzer der Immobilie ist.
- wenn Sie der Rechteinhaber sind.
- wenn Sie eine gültige Vollmacht besitzen von einer berechtigten Person.
AUSNAHME: Behörden, Notare, Gerichte und öffentliche Vermessungsingenieure müssen keinen Antrag stellen, diese können uneingeschränkt in das Grundbuch einsehen.
Dauer eines Grundbuchauszuges / Dauer der Eintragung:
Die Dauer kann bis zu zwei Wochen nach Posteingang und -bearbeitung sein.
Wenn Sie einen persönlichen Antrag vor Ort stellen, beschleunigt dies womöglich den Vorgang.
Wenn der Auftrag geprüft und bewilligt wurde, erhalten Sie per Post einen entsprechenden Grundbuchauszug.
Aussehen eines Grundbuchauszuges:
Das Bestandverzeichnis: Dort sind präzise Daten zu dem Grundstück, wie die Lage, oder die Maße des Grundstückes sind. Es ist demnach eine Art Steckbrief für Ihr Grundstück.
Die erste Abteilung:
Als erstes ist verzeichnet, wem das Grundstück rechtgemäß gehört.
Es können auch mehrere Eigentümer, wie zum Beispiel ein Ehepaar, dann aber nur mit bestimmten Anteilen hinterlegt werden. Wenn Sie den Begriff Auslassung sehen, ist damit gemeint, dass das Eigentum von einer Person, auf eine andere übergegangen ist.
Die Zweite Abteilung:
Hier sind Angaben zu den rechtlichen Beschränkungen zu finden. Darunter gehören Grunddienstbarkeiten wie:
- Wegerecht
- Baulasten
Die dritte Abteilung:
Schlussendlich sind in dieser Abteilung Grundpfandrechte eingetragen, wie Grundschulden, oder eine Hypothek, die das Grundstück belastet, oder belastet hat.
Grundbuchauszüge anfordern bzw. Grundbuchauszug beantragen?
Können Sie diese auch online anfordern? Ist das nur etwas für Immobilien Profis?
Was mache ich beim Grundbuchamt? Was ist die richtige Abteilung für mein Anliegen?
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Fragen über Fragen die Sie uns gerne jederzeit stellen dürfen!
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